Mietrecht

Ruhezeiten in Berlin: Wann darf gebohrt werden?

2026-09-09

Fast jede Montage in Berlin stößt irgendwann auf dieselbe Frage: Darf jetzt gebohrt werden? Die Antwort steht in zwei verschiedenen Dokumenten — im Landesrecht und in Ihrer Hausordnung — und die beiden sagen nicht immer dasselbe. Montage und Fix Berlin plant jeden Termin um diese Zeiten herum; hier ist die Regel dahinter.

Wann gilt in Berlin gesetzliche Ruhezeit?

Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Das ergibt sich aus dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin. In diesen Zeiten sind Bohren, Hämmern und vergleichbar lauter Heimwerkerlärm nicht zulässig — unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

Ist der Samstag ein Werktag?

Ja. Im deutschen Recht zählt der Samstag als Werktag, nicht als Wochenende. Außerhalb der Nachtruhe darf samstags also gebohrt werden. Für Berufstätige ist das der praktisch wichtigste Punkt — und der Grund, warum Montage und Fix Berlin auch samstags montiert.

Gibt es in Berlin eine gesetzliche Mittagsruhe?

Nein. Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. Eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr steht in vielen Hausordnungen, folgt aber nicht aus dem Berliner Landesrecht. Sieht Ihre Hausordnung sie vor, gilt sie für Sie trotzdem — dann als vertragliche, nicht als gesetzliche Pflicht.

Was gilt, wenn Hausordnung und Gesetz sich widersprechen?

Die Hausordnung darf strenger sein als das Gesetz, nicht großzügiger. Steht dort „keine lauten Arbeiten nach 19 Uhr", ist das für Sie bindend, auch wenn das Gesetz bis 22 Uhr erlaubt. Umgekehrt kann keine Hausordnung das Bohren am Sonntag erlauben.

Wie lange wird bei einer Montage überhaupt gebohrt?

Kürzer, als die meisten annehmen. Eine PAX-Wandsicherung braucht vier bis sechs Löcher — unter zwei Minuten reine Bohrzeit. Der Rest des Termins ist Aufbau, Ausrichten und Justieren und damit praktisch lautlos. Die Lärmfrage betrifft also einen sehr kleinen Teil der Montage.

Wann montiert Montage und Fix Berlin?

Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr. Diese Zeiten liegen vollständig innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und in der Regel auch innerhalb dessen, was Berliner Hausordnungen zulassen. Sieht Ihre Hausordnung eine Mittagsruhe vor, sagen Sie uns das bei der Anfrage — wir legen die lauten Arbeiten dann davor oder danach.

Sollten Sie die Nachbarn informieren?

Rechtlich müssen Sie nicht. Praktisch ist ein kurzer Zettel im Treppenhaus die günstigste Konfliktvermeidung, die es gibt — besonders im Altbau mit hellhörigen Wänden. Ein Satz genügt: Tag, ungefähre Uhrzeit, Dauer.

Haben Sie eine ähnliche Situation?